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Mieter müssen nicht frieren

In Mietshäusern mit Zentralheizung muss mit dem Heizen begonnen werden, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18 Grad Celsius absinkt, so die Rechtsprechung. Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es nicht, auch nicht für die Heizperiode, als die ebenfalls laut Rechtsprechung, die Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April gilt. Doch auch außerhalb dieser Monate muss der Eigentümer bei Kälte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/45455.mieter-muessen-nicht-frieren.html

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