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Chefarztbehandlung: Vertreter-Klauseln im Wahlleistungsvertrag sind unwirksam

Nur der beste Arzt sollte ihn behandeln. Damit sich der ärztliche Direktor selbst um ihn kümmerte, unterschrieb ein Patient in einem Krankenhaus einen Wahlleistungsvertrag. Nach zwei Klinikaufenthalten kam eine dicke Rechnung des Chefarztes - nur: der hatte den Mann überhaupt nicht gesehen, sondern Kollegen geschickt. Der Patient weigerte sich, das Chefarzt-Honorar zu begleichen, zahlte nur die Kr...

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