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Teilzeitarbeit - kein Anspruch im Kleinbetrieb
Ich arbeite im Betrieb als Sekretärin. Als ich beim Chef einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit stellte, wurde dieser mit der Begründung abgelehnt, das für diese Tätigkeit eine Vollzeitkraft benötigt wird und unsere kleine Firma sich die Einstellung einer zweiten Sekretärin nicht leisten könne. Monika D., Köthen Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit ergibt sich aus § 8 des Teilz...
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