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Tierschutz

(AFP/ND). An der Universität Marburg dürfen Ratten weiterhin zu Lehrzwecken seziert und getötet werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem Eilbeschluß entschieden. Der ethisch motivierte Tierschutz habe keinen Verfassungsrang und könne daher die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft nicht einschränken. (AZ. 11 TH 2796/93) Hintergrund des Eilverfahr...

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