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Der neue Pachtzins - was gilt als Vergleichswert?
Grundstückswerte und vermittels einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Pächter durchsetzen (§ 5 Absätze 2 und 3 BKIeingG). Werden diese zwingenden Regelungen nicht eingehalten, verbleibt es bei dem bisherigen Pachtzins. Kommt es zu Vereinbarungen, in denen zum Nachteil des Pächters von diesen Regelungen abgewichen wird, sind diese per Gesetz nichtig (§ 13 BKIeingG). Schwankender Markt Die Ber...
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