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Erben im Urteil

Berlin verpflichtet, EGM-Entscheid umzusetzen

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGM) vom 22. Januar 2004 entfaltete unmittelbare oder mittelbare Rechtswirkungen ausschließlich für Erben von Bodenreformland in den Fällen, in denen - mit Stichtag 16. März 1990 - im Grundbuch das Bodenreformeigentum auf den Namen des Erblassers eingetragen war. Es entfaltet keine Rechtswirkung in Fällen, bei denen bereits vor dem 16. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/48515.erben-im-urteil.html

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