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Quickout-Radio mitnehmen

Grob fahrlässig handelt, wer sein herausnehmbares Autoradio über Nacht im Wagen läßt. Darauf verweist ein Urteil des Amtsgerichts Rotenburg/Fulda. Wird das Radio gestohlen, braucht die Versicherung keinen Schadenersatz zu leisten. Nach Ansicht des Gerichts ist es für Diebe ein besonderer Anreiz, ein sogenanntes Quickout-Radio zu entwenden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/493091.quickout-radio-mitnehmen.html

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