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BGH: Stasi-Liste nicht für die Öffentlichkeit

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (ddp/ND). Listen mit den Namen inoffizieller Mitarbeiter des MfS der DDR sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit einer gestern verkündeten Entscheidung das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das einer Bürgerbewegung in Halle verboten hatte, eine Namensliste von 4500 Stasimitarbeitern publik zu machen. Das Neue Forum nannte das Urteil einen „Maulkorb für Anständige“ und will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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