Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

BGH: Stasi-Liste nicht für die Öffentlichkeit

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (ddp/ND). Listen mit den Namen inoffizieller Mitarbeiter des MfS der DDR sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit einer gestern verkündeten Entscheidung das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das einer Bürgerbewegung in Halle verboten hatte, eine Namensliste von 4500 Stasimitarbeitern publik zu machen. Das Neue Forum nannte das Urteil einen „Maulkorb für Anständige“ und will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -