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Mietrecht gilt auch in Seniorenwohnanlagen

Ich wohne in einer Seniorenwohnanlage mit betreutem Wohnen. Der Betreiber/Vermieter ist privat. Die Wohnanlage ist auch kein Pflege- oder Altersheim. Ist dieser Vermieter auch an mietrechtliche Vorschriften gebunden? Hier gibt es nur eine Hausordnung. Ingeborg H., Pirna Für solche Wohnungen gelten grundsätzlich die mietrechtlichen Vorschriften. So sind Mietverträge abzuschließen, die Miethöhe und ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/49669.mietrecht-gilt-auch-in-seniorenwohnanlagen.html

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