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Vollmacht für geliehenen Pkw

Wer mit einem geliehenen Auto ins Ausland fährt, ist gut beraten, sich vom Fahrzeugbesitzer eine Vollmacht geben zu lassen. Nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) werden bei Urlaubsreisen an deutschen Grenzübergängen oft die Besitzverhältnisse des zur Ausreise vorgesehenen Pkw überprüft. Falls der im Kraftfahrzeugschein eingetragene Besitzer nicht unter den Mitreisenden ist, ist eine Vollmacht r...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/498004.vollmacht-fuer-geliehenen-pkw.html

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