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Vollmacht für geliehenen Pkw

  • Lesedauer: 1 Min.

Wer mit einem geliehenen Auto ins Ausland fährt, ist gut beraten, sich vom Fahrzeugbesitzer eine Vollmacht geben zu lassen. Nach

Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) werden bei Urlaubsreisen an deutschen Grenzübergängen oft die Besitzverhältnisse des zur Ausreise vorgesehenen Pkw überprüft. Falls der im Kraftfahrzeugschein eingetragene Besitzer nicht unter den Mitreisenden ist, ist eine Vollmacht ratsam. Die ACE-Geschäftsstellen stellen gegen Vorlage entsprechender Personaldokumente Vollmachten für den Kraftfahrzeuginhaber kostenlos aus.

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