Grüne Karte nicht vergessen!
Immer mitreisen sollte die Grüne Versicherungskarte, wenn es mit dem Auto ins Ausland geht! Vor allem in acht Ländern muß sie zum Nachweis der Haftpflichtversicherung bei der Einreise unbedingt vorhanden sein: in Albanien, Bulgarien, Estland, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und in der Türkei. Wer bei Kontrollen an der Grenze die Grüne Versicherungskarte nicht dabei hat, muß eine teure, zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Das kann unter Umständen auch dann zutreffen (insbesondere nach Slowenien
und Kroatien), wenn die Grüne Karte nicht die neuen Länderabkürzungen SLO (für Slowenien) oder KR (für Kroatien) enthält. Auch wenn in allen übrigen europäischen Ländern das Kfz-Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes dient, ist die Mitnahme der Grüne Karte empfehlenswert. Sie ist bei allen Versicherungen kostenlos erhältlich.
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