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Antworten zum Erbrecht
Zu unseren Beiträgen zum Erbrecht erhielten wir zahlreiche Zuschriften von Lesern. Solche von allgemeiner Bedeutung beantwortet nachfolgend Dr. Helmut Adalbert. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, daß nahezu jeder Erbfall seine Besonderheiten hat und deshalb schlüssige Antworten in Einzelfragen nicht gegeben werden können. Nichteheliches Kind Herr K. C. aus Berlin, geb. 1929, fragt an, ob er ...
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