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Unfall mit Absicht

Bei einem absichtlich herbeigeführten Unfall haftet unabhängig von der Schuldfrage der Verursacher in vollem Umfang. Voraussetzung ist, daß aufgrund des Ablaufs und zusätzlicher Indizien davon auszugehen ist, daß der Unfall provoziert wurde, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied. Für einen Polo-Fahrer bedeutete dies, daß er vollen Schadenersatz in Höhe von 7 946,59 Mark zahlen muß, obwohl er be...

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