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Keine Veranlassung, erneute Befragung vor Gericht zu scheuen

Der vorletzte Verteidigungsminister der DDR, Heinz Keßler, und sein Stellvertreter Fritz Streletz, die im ersten großen Schauprozeß gegen führende Partei- und Staatsfunktionäre der DDR vom Landgericht Berlin wegen „Anstiftung“ zum mehrfachen „Totschlag“, bei der Revisionsverhandlung vom Bundesgerichtshof sogar wegen „Mittäterschaft“ beim „Totschlag“ ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/510881.keine-veranlassung-erneute-befragung-vor-gericht-zu-scheuen.html

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