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Urteil gegen Manfred Ewald rechtskräftig
Revision vom 5. Strafsenat einstimmig zurückgewiesen
Der frühere DTSB-Präsident Manfred Ewald muss eine Bewährungsstrafe wegen seiner Beteiligung am DDR-Dopingsystem hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ewalds Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin in einem am Montag veröffentlichten Beschluss als unbegründet verworfen. Wegen Beihilfe zur Körperverletzung an 20 Hochleistungs- Sportlerinnen der DDR war Ewald im Juli vorigen Jahres z...
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