Urteil gegen Manfred Ewald rechtskräftig

Revision vom 5. Strafsenat einstimmig zurückgewiesen

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Der frühere DTSB-Präsident Manfred Ewald muss eine Bewährungsstrafe wegen seiner Beteiligung am DDR-Dopingsystem hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ewalds Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin in einem am Montag veröffentlichten Beschluss als unbegründet verworfen. Wegen Beihilfe zur Körperverletzung an 20 Hochleistungs- Sportlerinnen der DDR war Ewald im Juli vorigen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In dem Urteil wird er für die systematisch geheim gehaltene Dopingpraxis der DDR verantwortlich gemacht. Unter anderem soll damals minderjährigen Sportlerinnen ohne deren Kenntnis und unter Inkaufnahme möglicher Gesundheitsgefahren zur Leistungssteigerung Anabolika verabreicht worden sein. Ewald war von 1961 bis 1988 Präsident des Turn- und Sportbundes der DDR. Seine Revision verwarf der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in einem einstimmigen Beschluss. dpa

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