Keine Werbung für die RAF

Köln (ND). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Beschlagnahmung von rund 1 000 Exemplaren der Dokumentation „BRD-RAF“ beim Kölner GNN-Verlag aufgehoben und die Rückgabe der Broschüren an den Verlag angeordnet. Die Dokumentation war bei einer großangelegten Durchsuchung im August konfisziert worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte dem Verlag unterstellt, mit der Verbreitung der Broschüre für eine „terroristische Vereinigung“ zu werben (§ 129a). Das Düsseldorfer OLG sah diesen Umstand jedoch nicht erfüllt und berief sich auf die Meinungsfreiheit. Die Broschüre dokumentiert unter anderem Texte der Roten Armee Fraktion (RAF) vor allem aus den Jahren 1970 bis 1977

Ein im selben Zusammenhang eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der RAF-Werbung gegen zwei Geschäftsführer des GNN-Verlags war bereits im September eingestellt worden. Gegen die Betreiber zweier Buchläden in Berlin...


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