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Nach welchem Recht?

Fünf Jahre Haft sprach ein Berliner Schwurgericht gegen die Richterin am Obersten Gericht der DDR, die 77jährige Helene Heymann, aus. Das bisher härteste Urteil gegen eine DDR-Juristin. Mit ihrer Mitwirkung an Todesurteilen in den Jahren 1954/55 habe sie DDR-Recht gebeugt, meint 40 Jahre später ein bundesdeutsches Gericht. Hateie das? Das Verfahren konnte den Beweis nicht antreten. Die damals Veru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/541365.nach-welchem-recht.html

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