Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

  • Kommentare
  • Kommentiert Hartes Urteil gegen ehemalige DPR-Richterin

Nach welchem Recht?

  • Lesedauer: 2 Min.

Fünf Jahre Haft sprach ein Berliner Schwurgericht gegen die Richterin am Obersten Gericht der DDR, die 77jährige Helene Heymann, aus. Das bisher härteste Urteil gegen eine DDR-Juristin. Mit ihrer Mitwirkung an Todesurteilen in den Jahren 1954/55 habe sie DDR-Recht gebeugt, meint 40 Jahre später ein bundesdeutsches Gericht. Hateie das? Das Verfahren konnte den Beweis nicht antreten.

Die damals Verurteilten hatten aus Sicht des damals geltenden Rechts schlimmste Verbrechen gegen die DDR begangen: Spionage für den Erzfeind im Westen, Sabotage gegen Lebensnerven der DDR. Weil dieser kleinere und schwächere deutsche Staat zu dieser Zeit tatsächlich einen Überlebenskampf führte, griff er drakonisch zu, wenn er sei-

ne Existenz gefährdet sah nicht nach bundesrepublikanischem Recht, sondern nach eigenem.

Todesurteile lösen heute Schauder aus. Doch hingerichtet wird bis in unsere Zeit und in Regionen, die als zivilisiert und demokratisch gelten. In den USA sogar Jugendliche. Und so manch einer sitzt hierzulande in seinem Kämmerlein mit dem stillen Wunsch, daß das Fallbeil wieder fallen möge. Freilich nicht für jene Taten, die die DDR einst mit dem Tode strafte.

Das alles soll den Blick nicht davon wegführen, daß in der DDR durch die Justiz auch elementar Recht verletzt, daß auf Wunsch der Parteiführung abgeurteilt wurde. Rechtsverletzungen von einst müssen geahndet werden. Auch heute noch. Nicht zuletzt deshalb, weil begangenes Unrecht ein Sargnagel für den Staat DDR war.

PETER KIRSCHEY

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!

In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!

Unterstützen über:
  • PayPal