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Aus dem Mietüberleitungsgesetz ist zu entnehmen, daß die mögliche 15prozentige Kaltmietenerhöhung nur für Wohnungen mit Bad und Zentralheizung (nicht oder) gefordert werden kann. Es muß also beides in der Wohnung vorhanden sein, sowohl Bad als auch Zentralheizung. Ansonsten ist nur eine Mieterhöhung um 10 Prozent möglich.- Wie verhalten sich Mieter ohne Zentralheizung, denen in den nächsten Tagen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/552617.widerspruch-einlegen.html

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