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Vermieter geht vor Verfassungsgericht
München (ddpADN/ND). Verfassungsbeschwerde gegen das Mietenüberleitungsgesetz für die neuen Bundesländer hat der Münchener Rechtsanwalt Volker Thieler im Auftrag eines Weimarer Mietshausbesitzers eingelegt. Das Gesetz verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen das Grundrecht auf Eigentum. Die festgelegte Berechnung des zulässigen Mietzinses sei „einem Bürger nicht zuzumuten“.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/552650.vermieter-geht-vor-verfassungsgericht.html
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