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Neuregelung für Kindergeld - Was ist zu beachten?
- wenn er im Ausland beschäftigt ist, aber weiterhin in Deutschland der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit unterliegt bzw. nur deswegen nicht unterliegt, weil er das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder - wenn er im Ausland als Entwicklungshelfer tätig ist. Wer erhält wieviel? Das Kindergeld beträgt für im Inland ansässige Kinder monatlich - fürs erste und zweite Kind jeweils 200 DM, - für...
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