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Bummelant
Eine Studentin fühlte sich von ihrem Studium überfordert. Im fünften Semester resignierte sie total. Als ihre Eltern daraufhin die Unterhaltszahlungen einstellten, versuchte die Studentin, diese gerichtlich durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken stellte sich auf die Seite der Eltern (5 UF 69/94). Zwar seien diese verpflichtet, dte Kosten für eine Berufsausbildung zu übernehmen. Das Kind ...
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