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Schadenersatz für Reisepleite

chen Auseinandersetzung eine außergerichtliche - per Schriftwechsel - voraus. Solange der Reiseveranstalter nicht definitiv die Ansprüche des Reisenden (schriftlich) zurückgewiesen hat, ist Verjährung noch nicht eingetreten. Bei besonderen Umständen sind besondere Regelungen für Rücktritt vom Vertrag und Kündjgung vorgesehen: Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten (§ ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/574209.schadenersatz-fuer-reisepleite.html

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