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Schadenersatz für Reisepleite
chen Auseinandersetzung eine außergerichtliche - per Schriftwechsel - voraus. Solange der Reiseveranstalter nicht definitiv die Ansprüche des Reisenden (schriftlich) zurückgewiesen hat, ist Verjährung noch nicht eingetreten. Bei besonderen Umständen sind besondere Regelungen für Rücktritt vom Vertrag und Kündjgung vorgesehen: Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten (§ ...
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