Nach 47 Jahren Entschädigung

hatte daran nichts auszusetzen und begründete die Ablehnung so: Wurde während des Krieges oder unmittelbar danach ein Kind

beim Spielen mit einem Sprengkörper verletzt, so sei es ohne bürokratische Umstände als Kriegsopfer entschädigt worden. Der jetzt 58jährige hätte seinen Antrag schon früher stellen müssen. 43 Jahre nach Kriegsende s...


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