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Vorgetäuscht

Ein Gewerbetreibender warb in Zeitungen mit der Vermittlung von Heimarbeit. Dafür verlangte er eine „Schutzgebühr“ von 20 bis 100 DM. Der Text der Inserate war dabei so formuliert, daß der Eindruck entstand, als würden unmittelbar Heimarbeiten vergeben. In Wirklichkeit übersandte der Anbieter nur Provisionsvereinbarungen über die Anwerbung weiterer Interessenten. Auf diese Weise kam er...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/574215.vorgetaeuscht.html

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