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Ausnahme Kurzreisen

Diese besonderen, dem Verbraucherschutz der Reisenden dienenden Regelungen des § 651 k BGB, insbesondere den Sicherungsschein betreffend, gelten sinnyollerweise nicht bei Kurzreisen (unter 24 Stunden und ohne Übernachtung), wenn der Reise(Kauf)preis unter 150 DM liegt. Sie gelten auch nicht bei nichtgewerblichen Reiseveranstaltern, z.B. Vereinen, die nur gelegentlich und außerhalb einer gewerblich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/574216.ausnahme-kurzreisen.html

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