Diepgen gegen Teke und Flussschifffahrt

Aber Entschädigung bei Gartenkündigung

(ND-Kollewe). Die gute Nachricht aus der gestrigen Senatssitzung zuerst: Berliner Kleingärtnern, deren Kleingartenpachtverträge gemäß den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden, weil die Fläche einer anderen, im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung zugeführt werden soll, haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Anpflanzungen und Anlagen wie Lauben, sofern letztere im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung zulässig sind. Die „Allgemeine Anweisung über Kündigungsentschädigungen auf Kleingartenland“ soll am 1. Januar 1996 in Kraft treten. Die Höhe der Entschädigungssätze we...


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