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BGH revidiert Richter-Urteil

Karlsruhe (dpa/ND). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Teilfreispruch eines ehemaligen DDR-Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung in mehreren Fällen aufgehoben. Nach Auffassung des 3. BGH-Strafsenats hat das Landgericht Dresden den seinerzeit für politische Strafsachen zuständigen Richter zu Unrecht in vier Fällen freigesprochen. Der Angeklagte habe in diesen Verfahren gegen das Verbot „übe...

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