Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wenn der Eigentümer unbekannt ist

Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz gestattet den Nutzern und Eigentümern von Eigenheimen auf fremdem Grund, das Grundstück zum halben Verkehrswert zuzukaufen oder ein Erbbaurecht vorzuziehen. Achtung: Beim Ankauf des Grundstücks kann der Nutzer noch bis zum 30. September 1996 eine Ermäßigung von 2,5 Prozent beanspruchen. Nicht selten ist der Grundstückseigentümer jedoch nicht bekannt. Ist dann die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/586359.wenn-der-eigentuemer-unbekannt-ist.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.