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Landgericht Coburg: Einseitige Vertragsveränderungen rechtswidrig
Versicherungsgesellschaften dürfen Verträge nicht einfach einseitig ändern. Es genügt nicht, wenn sie ihren Kunden eine »Widerrufsfrist« einräumen. »Verträge können nur durch übereinstimmende Willenserklärungen abgeschlossen und verändert werden«, betont Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Der BdV hat beim Landgericht Coburg ein Urteil gegen die HU...
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