Haft für früheren Treuhand-Direktor
Stuttgart (Reuter/ND). Wegen Untreue und Bestechlichkeit hat das Stuttgarter Landgericht den früheren Treuhand-Direktor Wilfried G. zu fünfeinhalb Jähren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Glock als Privatisierungsdirektor der Treuhand-Niederlassung in Halle Bestechungsgelder in Höhe von 5,35 Mio DM angenommen hat. „Glock befand sich in einer Goldrauschstimmung und wollte absahnen“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Heissler am Dienstag.
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