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Wohnlaubenentgelt in Kleingartenanlage?
Verwandte berichteten uns, dass sie künftig für ihren Bungalow mit Dauerwohnrecht in einer Kleingartenanlage auf der Grundlage eines Unterpachtvertrages mit dem Bezirksverband der Kleingärtner ein so genanntes Wohnlaubenentgelt von 460 Euro jährlich zu zahlen hätten. Das fordere der Grundeigentümer. Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht das? Sie müssen doch schon 50 Cent pro Quadratmeter Pac...
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