Tun zum Mauerfall als nichtig erachtet
Das Gericht kann m. E. den Anteil Betroffener an der Maueröffnung nicht ignorieren, wenn es die ihm durch die politischen Veränderungen in Deutschland seit dem 9 November 1989 aufgetragene Rolle erfüllen will. Wie kann es „Unterlassen“ als Totschlag qualifizieren und das Tun zum Fall der Mauer als nichtig erachten? Wieviele Tote hätte die Mauer vielleicht noch gefordert, wäre sie nicht als erste gravierende Maßnahme zu Fall gebracht worden? Wer wollte in Abrede stellen, daß dies den Prozeß einleitete, der in der Einheit mündete? Richter und Staatsanwälte, alle, die „Zaungäste“ dieser dramatischen Vorgänge waren, mögen sich ihre eigenen Empfindungen am Abend jenes 9. Nov...
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