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Unsorgfaltige Eile wäre nicht strafbar
Nach 89 Verhandlungen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Halleschen Landgerichts gegen den wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Erpressung angeklagten einstigen Treuhandberater Dr Norbert Höss fiel endlich das Urteil: fünfeinhalb Jahre Haft. Damit ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte für den Mann, der 13 Millionen DM Treuhandgelder in den Sand gesetzt hatte, ...
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