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Präsidentschaft und EU-Troika

Alle halbe Jahre jeweils zum 1. Januar und 1. Juli wechselt zwischen den Mitgliedstaaten die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union; dem zentralen Beschluß- und Lenkungsorgan. Im Art. 146 des Vertragswerkes von Maastricht heißt es dazu: „Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaates verbindlich zu h...

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