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Präsidentschaft und EU-Troika

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Alle halbe Jahre jeweils zum 1. Januar und 1. Juli wechselt zwischen den Mitgliedstaaten die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union; dem zentralen Beschluß- und Lenkungsorgan. Im Art. 146 des Vertragswerkes von Maastricht heißt es dazu: „Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaates verbindlich zu handeln. Der Vorsitz im Rat wird von den Mitgliedstaaten nacheinander für je sechs Monate wahrgenommen, und zwar in einer vom Rat einstimmig festgelegten Reihenfolge“

Diese Reihenfolge haben die Staats- und Regierungschefs der EU auf einer Gipfelkonferenz am 10./11. Dezember 1993 nach einem Prinzip festgelegt, daß drei kleine Staaten nicht nacheinander die Präsidentschaft übernehmen sollen. Ein „großer“ Staat muß immer dabei sein. Nationale Ereignisse sind kein formelles Hindernis für die Ausübung, doch da in der Praxis Schwierigkeiten möglich sind, kann der Rat auf Vorschlag der betreffenden Mitgliedstaaten einstimmig beschließen, daß ein Mitgliedstaat den Vorsitz in einer anderen Periode als der beschlossenen ausübt.

Mit dem Wechsel der Rats-Präsidentschaft - derzeit hat sie Italien inne - ist dann auch in den 20 Ministerräten, aus denen dieser Rat besteht, derjenige der 15 Fachminister Vorsitzender, dessen Land die Präsidentschaft innehat. Zum anderen ändert sich der Vorsitz im Europäischen Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der EU-Kommission mindestens zweimal jährlich zur Entscheidung in Grundsatzfragen zusammenkommen.

Die Präsidentschaft im Rat der EU berechtigt dazu, zu bestimmen, wann welche Ministerräte tagen und was auf der jeweiligen Tagesordnung steht. Um zu verhindern, daß der Ratspräsident diese Art von „Richtlinienkompetenz“ zu sehr für seine nationalen Interessen nutzt, bildet er mit seinem Vorgänger und seinem Nachfolger die sogenannte „Troika“ Sie sorgt nicht nur für Kontinuität in der europäischen Politik, sondern repräsentiert die Europäische Union auch nach außen. In diesem Halbjahr besteht sie also aus Spanien, Italien und Irland.

ProfDr BERND HÖLZER

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