Drei Haftjahre für Einbruch bei Witt
Frankfurt (Oder) (dpa/ND).
Wegen zweier Einbrüche in den Bungalow von Eiskunstläuferin Katarina Witt wurde ein 42jähriger Mann gestern vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Sportlerin hatte zuvor als Zeugin über den ihr gestohlenen Schmuck ausgesagt. Der Täter gestand die Einbrüche im brandenburgischen Altenhof und zeigte Reue. Von den drei Tätern stand nur einer vor Gericht, einer ist untergetaucht, ein zweiter gestorben. Es wurden Schmuck und Wertsachen für mehr als 200 000 DDR-Mark entwendet.
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