Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Drei Haftjahre für Einbruch bei Witt

Frankfurt (Oder) (dpa/ND).

  • Lesedauer: 1 Min.

Wegen zweier Einbrüche in den Bungalow von Eiskunstläuferin Katarina Witt wurde ein 42jähriger Mann gestern vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Sportlerin hatte zuvor als Zeugin über den ihr gestohlenen Schmuck ausgesagt. Der Täter gestand die Einbrüche im brandenburgischen Altenhof und zeigte Reue. Von den drei Tätern stand nur einer vor Gericht, einer ist untergetaucht, ein zweiter gestorben. Es wurden Schmuck und Wertsachen für mehr als 200 000 DDR-Mark entwendet.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.