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  • Politik
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Rückenschäden abgelehnt

DGB: Berufsgenossenschaften unterlaufen Recht

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Düsseldorf (ddpADN). Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat den Berufsgenossenschaften vorgeworfen, Rentenansprüche bei arbeitsbedingten Wirbelsäulenschäden pauschal abzulehnen und damit gegen höchstrichterliches Recht zu verstoßen. In einem der Nachrichtenagentur ddpADN vorliegenden Brief an den Hauptverband der Berufsgenossenschaften (HVBG) verweist der DGB-Arbeitsschutzexperte Reinhold Konstanty auf einen Beschluß des Bundessozialgerichts vom 31. Mai 1996, wonach monosegmentale Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit anerkannt werden.

Dennoch habe der Hauptgeschäftsführer des HVBG, Günther Sokoll, den gewerblichen Berufsgenossenschaften in einem Brief vom 18. Juli dieses Jahres nahegelegt, derartige Erkrankungen weiterhin nicht als Berufskrankheiten anzuerkennen. Konstanty warf dem HVBG-Hauptgeschäftsführer nun vor, »die

höchstrichterliche Rechtsprechung zu unterlaufen«. Der Experte des DGB verwies dabei auf den Fall eines 1943 geborenen Maurers, der 28 Jahre lang schwere körperliche Arbeiten bei Einschal- und Betonierarbeiten verrichtet habe und vom DGB vor dem Bundessozialgericht vertreten worden sei. Das Gericht habe die durch »schweres Heben und Tragen sowie extreme Rumpfbeugehaltung« entstandenen Wirbelsäulenschäden als Berufskrankheit anerkannt.

Konstanty appellierte in seinem Schreiben, das vom 22. August datiert, an Sokoll, seine »Unbedenklichkeitsempfehlung« an die Berufsgenossenschaften zurückzunehmen. Nach DGB-Angaben gab es von 1993 bis 1995 insgesamt 62 576 Berufskrankheitsanzeigen wegen Wirbelsäulenschäden, doch wurden nur 365 Rentenzahlungen bewilligt. Nach Ansicht Konstantys hätte in weit über 10 000 Fällen eine Rente bewilligt werden müssen.

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