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  • Politik
  • ii.umu.uij.LiufHi Achilles

bleibt Gutachter

Nebenklage uneinig / Polizeibeamter widerspricht sich Von Claudia Schreyer, Lübeck

  • Lesedauer: 3 Min.

Zu Beginn des gestrigen 9 Verhandlungstages im Prozeß gegen den Libanesen Safwan Eid wurde eine Erklärung des Brandschutzsachverständigen Ernst Achilles verlesen. Er nahm Stellung zu einem Antrag der Staatsanwaltschaft und zweier Vertreter der Nebenklage, ihn als bestellten unabhängigen Gutachter wegen Befangenheit und Ungeeignetheit abzulehnen. Achilles erklärte, er habe ohne Entgelt eine vorläufige Stellungnahme für die Verteidigung abgegeben, eine Befangenheit sei daraus nicht abzuleiten. Er verwies auf seine Mitgliedschaft in der Prüfungskommission für Brandschutzsachverständige. Über 30 Jahre sei er als Brandschutzexperte in Hessen tätig gewesen.

Uneinigkeit herrscht offenbar bei der Nebenklage. Während die Anwälte der Familie El-Omari den Antrag der Staatsanwaltschaft, Achilles nicht als Experten zuzulassen, mittrugen, distanzierten sich die Vertreter weiterer Opfer von dem Ablehnungsantrag. Die Verurteilung oder Vorverurteilung Safwan Eids sei nicht das Anliegen seiner Mandanten, erklärte Rechtsanwalt Jan Torsten Mohr. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Version der Staatsanwaltschaft über Tathergang und -verlauf. Nicht zu verstehen sei auch, warum die Familie El-Omari, trotz der Beteuerung, man sei nur an der Wahrheit interessiert, den Gutachter Achilles ablehne. Es dränge sich der Eindruck auf, daß sie Safwan Eid doch für schuldig halten.

Nach einer rund halbstündigen Beratung hat das Gericht den Antrag, Achilles nicht zuzulassen, zurückgewiesen: Der Sachverständige habe sich keineswegs auf den hölzernen Vorbau als Brandausbruchsort festgelegt, sondern lediglich Zweifel an der Theorie der Staatsanwaltschaft, das Feuer sei im ersten Stock ausgebrochen, angemeldet. Gerade diese unterschiedliche Auffassung sei der Klärung des Sachverhalts dienlich.

Als Zeuge wurde gestern u. a. Kriminalhauptmeister Metterhausen befragt. Er berichtete von zwei Kontakten mit dem Angeklagten in der Brandnacht. Einmal habe er ihn an der verletzten Sammelstelle gefragt, was passiert sei. Jemand habe eine Bombe geworfen, habe dieser gesagt. Auf die Frage, ob er etwas gesehen hätte, habe Eid mit Nein geantwortet, das hätte ihm sein Vater erzählt. Beim zweiten Kontakt am Bus sei Safwan Eid bereits wesentlich ruhiger gewesen und habe das gleiche geantwortet. Daraufhin habe Metterhausen den Vater befragt. Jemand hätte eine Bombe geworfen, er hätte einen lauten Knall gehört, habe Marwan Eid geantwortet.

Metterhausen ist der Beamte, der die drei Grevesmühlener Jugendlichen überprüft hatte. Die Verteidigung stellte zwei entscheidende Widersprüche fest in den Aussagen des Zeugen zu seinem eigenen polizeilichen Bericht. Darin will er die drei Jugendlichen bereits »beim Verlassen« seines Fahrzeugs wahrgenommen haben. Nun sagte er aus, dies sei erst rund 8 Minuten später gewesen. Laut Bericht hatte ihm ein BGS-Beamter von Funkenflug auf dem Vorbau berichtet, gestern meinte er, er habe dies selbst beobachtet.

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