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Sozialverwaltung vorauseilend gehorsam

Ankündigung zur Kürzung der Lohnfortzahlung für Beschäftigte in »Hilfe zur Arbeit« Von Peter Kollewe

Die Gesundheits- und Sozialverwaltung hat per Schreiben vom 19 September die Sozialämter der Bezirke darüber informiert, daß für alle nach § 19 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Beschäftigten (Programm »Hilfe zur Arbeit«) im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung auf 80% des Arbeitsentgelts gekürzt werden kann. Betroffen wären, so die Sprecherin der Verwaltung, Gabriele Lukas, derzeit etwa 2100 Personen,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/631195.sozialverwaltung-vorauseilend-gehorsam.html

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