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Zuständig bei Heimarbeit

Wo es in einem Heimarbeit vergebenden Betrieb einen Betriebsrat gibt, muß das nicht so sein. Er kann sich bewußt mit den Belangen und Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten befassen. Zunächst sollte er sich Klarheit darüber verschaffen, daß er dazu die rechtliche Kompetenz hat. Denn viele Heimarbeiter hängen in der Luft, weil sie selbst nicht wissen, daß sie Rechte wie Belegschaftsmitglieder habe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/634081.zustaendig-bei-heimarbeit.html

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