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Was gehört zur Rohmiete?
Im Ratgeber Nr. 665, Seite 5, wird unter anderem als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer die Jahresrohmiete genannt, wozu die gewöhnliche Jahresrohmiete ohne Betriebskosten zählt. Das ist nicht vollständig. Als Jahresrohmiete wird in §79 des Bewertungsgesetzes das Gesamtentgelt bezeichnet, das die Mieter (Pächter) des Grundstücks auf Grund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand i...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/64141.was-gehoert-zur-rohmiete.html
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