Nicht rechtsverbindlich
Ein Außendienstmitarbeiter eines Versandhauses veranlaßte einen Sammelbesteller, auch für etwaige Au-ßenstände seiner Mitbesteller zu haften. Andernfalls werde er den Gerichtsvollzieher in der Wohnung haben. Daraufhin erfolgte die Unterschrift des Sammelbestellers.
Das Oberlandesgericht Köln sah in dieser Unterschrift keine
rechtsverbindliche Handlung (Az: 19 W 2/95). Der Sammelbesteller habe lediglich Bestellungen anderer aufgenommen, es habe sich dabei nie um eigene Bestellungen gehandelt. Niemand werde ohne besonderen Anlaß eine Zahlungsverpflichtung übernehmen, die für ihn nicht bestehe.
Nur durch die Drohung des Außendienstmitarbeiters mit dem Gerichtsvollzieher habe der Sammelbesteller das Schuldanerkenntnis unterschrieben. Eine auf diese Weise „erschlichene“ Unterschrift sei nicht verbindlich.
Immer mehr Paare leben heutzutage ohne Trauschein zusammen, seien es Paare verschiedenen oder gleichen Geschlechts.
Solange die beiden Menschen sich verstehen, ist alles in Ordnung. Wenn es aber zu Zwistigkeiten und zum Auseinandergehen kommt, können komplizierte Rechtsprobleme aufkommen.
Die (standesamtliche) Ehe, die wie die Familie gem. Art. 6 Grundgesetz »unter dem besonderen Schütze der staatlichen Ordnung« steht, ist außer im Ehegesetz (Gesetz Nr. 16 des Alliierten Kontrollrates vom 20.2.1946) hauptsächlich im BGB nach allen wesentlichen Seiten rechtlich geregelt: Wirkungen der Ehe im allgemeinen (§§ 1353 ff); eheliches Güterrecht (§§ 1363 ff); Scheidung der Ehe (§§ 1564 ff); Verwandtschaft (§§ 1589 ff), einschließlich Abstammung, Unterhalt, elterliche Sorge usw.
Selbständig regeln
Andere aus dem Rechtsinstitut der Ehe sich ergebende Regelungen sind im fünften Buch des BGB, dem Erbrecht, geregelt. Unbeschadet möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen kann hier von einem ausgearbeiteten, vielleicht sogar ausgefeilten systematischen recht-
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.