Hma Sturm im Ostseebad Rerik
Bund will auf »Wehrmachtgrundstücke« nicht verzichten / Hausbesitzer sollen nachzahlen Von Claudia Schreyer, Schwerin
Unsicherheit, Angst und Empörung gehen um im Ostseebad Rerik, einem 2100-Seelen-Städtchen zwischen Ostsee und Salzhaff im Landkreis Bad Doberan.
Grund für die aufgeladene Stimmung sind. horrende, .finanzielle- :Nachforderungen des Bundes, der auf mehr als 270 Häuser und Grundstücke in der Ostseestadt nicht verzichten will. Ihren Rechtsanspruch auf die Liegenschaften leitet die Oberfinanzdirektion Rostock als Verwalterin des Bundesvermögens vom Einigungsvertrag ab. Ehemaliges Eigentum des Deutschen Reiches geht in den Besitz des Bundes über, heißt es dort. Im Zuge des Aufbaus einer Flakartillerieschule auf der Halbinsel Wustrow erwarb die Reichswehr in den 30er Jahren Flächen im heutigen Stadtgebiet Reriks und errichtete Siedlungshäuser und Wohnungen für Wehrmachtsangehörige.
Nach 1945 - Wustrow wird von der sowjetischen Armee genutzt - kauften viele Bürger diese Häuser; die volkseigenen Grundstücke waren unveräußerlich. Kurz nach der Wende ergriffen die meisten auf Grundlage des Modrow-Gesetzes die Gelegenheit, das dazugehörige Bauund Gartenland zu erwerben. Ein großer Teil der 1990 geschlossenen Verträge sind allerdings noch nicht ins Grundbuch eingetragen und damit nicht definitiv rechtsgültig. »Notartermine waren einfach nicht zu bekommen, und niemand konnte zu diesem Zeitpunkt das Datum der Wiedervereinigung wissen«, sagt Inge Keil. Sie ist eine Vertreterin der Reriker Bürgerinitiative »Grundstücksverkäufe«, die sich im März letzten Jahres gründete, um auch auf Bundesebene Druck zu machen, damit endlich Rechtssicherheit hergestellt wird.
Zahlreiche Treffen zwischen den Eignern, Oberfinanzdirektion und Kommune hat es schon gegeben, aber bislang weigert sich der Bund, die »Modrow-Verträge«, die die Kommune mit Billigung des Kreises und auf Grundlage eines Beschlusses des Innenministeriums abgeschlossen hat, anzuerkennen. Ein Gutachter ermittelte statt dessen im Auftrag der Finanzbehörde die Preise für Bauund Gartenland. Nach jetzigem Verkehrswert betragen die Nachforderungen zwischen 30 000 und 80 000 Mark.
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