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Bei Schäden zahlt die gesetzliche Unfallversicherung

hende Gefahren (z.B. Herz-Kreislauf-Stillstand, Verschlimmerung einer Verletzung) von einem Betroffenen abzuwenden. Wenn sich der Verletzte gegenüber dem Ersthelfer noch äußern, d.h. seine Zustimmung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen erklären kann, liegt ein »Auftrag« vor; ist dies nicht der Fall, gelten die Regelungen der »Geschäftsführung ohne Auftrag«. Der Ersthelfer wird demnach in »Gefahrensituationen...

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