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Wenn die Biochemie stimmt

Was dürfen Arbeitgeber über das Erbgut von Beschäftigten in Erfahrung bringen?

Gentests bei Einstellungsverfahren sind bislang weder grundsätzlich verboten noch grundsätzlich erlaubt. Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Regelung. Wird der Arbeitnehmer-Datenschutz dabei zur Nebensache?

Nach zwei Jahren Denkpause will die Bundesregierung im Frühjahr einen neuen Versuch für ein Gendiagnostikgesetz starten. Auf Arbeitsebene kursiert bereits ein Entwurf der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dessen Grundsatz eine Diskriminierung auf Grund genetischer Veranlagung ausschließt. Ein generelles Verbot für Arbeitgeber, auf genetische Tests zurückzugreifen, wird es aber wohl n...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/65483.wenn-die-biochemie-stimmt.html

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