Ein gestern beginnender Berufungsprozess gegen einen Kreistagsabgeordneten wegen Verkehrsdelikten vor dem Landgericht Neuruppin ist vertagt worden. Lange war Ralf Pomorin Chef der PDS-Fraktion im Kreistag der Prignitz. Mit seiner politischen Arbeit war die Partei immer zufrieden.
Zum Krach kam es, als kurz vor der Kommunalwahl im Oktober 2003 bekannt wurde, dass wegen Fahrens ohne Führerschein gegen ihn ermittelt wird. So kurz vor dem Urnengang empfanden die Sozialisten dies als Schlag in die Magengrube. Die Partei entschied, die bereits gedruckten Plakate mit Pomorins Konterfei nicht mehr aufzuhängen. Vom Wahlzettel streichen konnten sie ihren Kandidaten nicht mehr. Dafür war es zu spät.
Pomorin wurde gewählt, aber die neue PDS-Fraktion nahm ihn nicht in ihre Reihen auf. Der 38-Jährige ist demzufolge fraktionslos, allerdings nach wie vor Parteimitglied. Der Mann aus Wittenberge möchte zurück in die Arme der mittlerweile von Hartmut Winkelmann geleiteten PDS-Fraktion, und wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, dann könne man darüber neu diskutieren, meint der PDS-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Thomas Domres. Seinen Angaben zufolge gab es einst einen Antrag, Pomorin aus der Partei auszuschließen. Die Begründung- eine Kopie eines Artikels aus der Bild-Zeitung- reichte dafür jedoch nicht aus. Die Kreisschiedskommission lehnte den Ausschlussantrag ab.
Laut Staatsanwaltschaft ist Pomorin in den 90er Jahren mehrfach durch Verkehrsdelikte aufgefallen. Das Amtsgericht Perleberg verurteilte den 38-Jährigen im Mai zu drei Monaten Haft ohne Bewährung. Dagegen gingen beide Seiten in Berufung. Das Gerichtsverfahren sorgte für Schlagzeilen, in denen Pomorin unter anderem als »frechster Verkehrsrowdy Deutschlands« bezeichnet wurde.
In der PDS erregte vor allem Ärger, dass man von den Delikten immer nur aus der Presse erfuhr, wie zu hören ist. Der Betroffene habe jeweils immer nur das zugegeben, was schon bekannt war, heißt es. Zwar seien Verkehrsdelikte im Prinzip Privatsache. Ein Kreistagsabgeordneter- zumal der Fraktionschef- stehe jedoch im Blickfeld der Öffentlichkeit. Dergleichen Straftaten zu begehen, könne man also durchaus als parteischädigendes Verhalten werten.
Es gibt allerdings auch Stimmen, die darauf verweisen, dass jeder einmal einen Fehler machen könne. Wichtig sei, dass man den Fehler einsehe und sich bessere.