Wegen Kirchentreffen Schule geschlossen
Brief an die Landesregierung Sachsen-Anhalt, 39104 Magdeburg, z. Hd. des Kultusministers:
Werter Herr Kultusminister, ich möchte mich mit einer Anfrage an Sie wenden, die sicher auch noch mehr Eltern bewegt. Wir erhielten von der Grundschule unserer Tochter, das ist die Grundschule 3/1 in Wolfen-Nord, die Mitteilung, daß während der Zeit des evangelischen Kirchentreffens die Schule vom 18. bis 20. Juni geschlossen bleibt, um Quartiere für die Teilnehmer des obigen Treffens zu schaffen. In dieser Zeit führt die gesamte Schule Ausflüge durch, u. a. nach Potsdam, welche von den Eltern finanziert werden müssen. Dafür sind aber natürlich keine Zuschüsse da.
Ich frage mich, mit welchem Recht Schulen geschlossen werden, um kirchlichen Veranstaltungen gerecht zu werden. Was soll das? Welche kirchlichen Sonderrechte sind das? Um das klarzustellen, ich habe nichts gegen die Kirche. Soll Sie Ihre Treffen abhalten, wo sie will. Warum wird aber nicht die Ferienzeit genutzt, wo Schulen sowieso leerstehen? Wieso richtet sich der Staat nach der Kirche und nicht umgedreht, wie es doch richtiger wäre?
Auf der anderen Seite ist am Gymnasium Wolfen-Nord die Bitte einer 8. Klasse abgelehnt worden, (welche sonntags geschlossen an der Jugendweihe teilnimmt), den Montag darauf freigestellt zu werden. Warum denn dieses?
Es kann doch nicht schon wieder mit zweierlei Maß gemessen werden, oder doch? Sicher werde ich von Ihnen eine befriedigende Antwort erhalten.
J. und H. Markgraf 06766 Wolfen
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